Was die Freien Wähler bewegt

Weniger Lärm, mehr Sicherheit

 

Die Regelung der Verkehrsgeschwindigkeiten im Gemeindegebiet ist ein Thema, bei dem viele Forderungen berücksichtigt werden müssen: Manche wollen möglichst schnell von einem Ort zum anderen gelangen; andere leiden unter Lärm und Abgasen; dritte wollen mehr Sicherheit. Außerdem sollte auch noch eine gewisse Einheitlichkeit gelten, und nicht – wie bislang – eine Vielzahl von Vorgaben. Das ist nicht ohne Abstriche und Zugeständnisse miteinander in Einklang zu bringen.

 

Ein erster Schritt in Richtung Vereinheitlichung wurde im Februar gemacht, als der Gemeinderat beschloss: Alle Durchgangsstraßen sollen zukünftig nur höchstens mit Tempo 40 befahren werden. Ausgerechnet der KVV hat dagegen protestiert. Nun ging es um den Bereich der Nebenstraßen. Naheliegend wäre es, auch dort überall Tempo 40 vorzugeben. Das Straßenrecht lässt dies jedoch nicht auf unkomplizierte Weise zu. Gesetzlich gibt es keine Tempo-40-Zonen. Überall müssten entsprechende Schilder aufgestellt werden. Also blieb als Alternative für mehr Einheitlichkeit und Sicherheit nur die Entscheidung: überall Tempo 30 (außer in den bereits bestehenden wenigen noch reduzierteren Bereichen). Dieser Beschluss wurde von allen Fraktionen mit großer Mehrheit gefasst.

 

Für die Freien Wähler gab es darüber hinaus noch ein weiteres Anliegen: An allen vier Ortsein- bzw. -ausfahrten gilt unmittelbar außerhalb des Gemeindegebiets Tempo 70 – außer bei der Ortsausfahrt Richtung Weiher. Dort war es bislang möglich, zwischen Ortsschild und Einfahrt zum Heidesee auf Tempo 100 zu beschleunigen. Auf Vorschlag der Freien Wähler wurde diese Ausnahme nun auch beseitigt. Schon seit ein paar Tagen verweist auch an dieser Stelle ein Schild darauf, dass nur noch Tempo 70 zulässig ist.

 

Damit haben wir eine deutliche Vereinheitlichung der lokalen Geschwindigkeitsobergrenzen erreicht: unmittelbar um den Ort herum überall Tempo 70; auf den Durchgangsstraßen Tempo 40 und überall sonst Tempo 30. Das ist mit einem Minimum an Beschilderung zu regeln.