Momentan werden viele Menschen mit der neuen Grundsteuerreform verunsichert. Dies wird leider noch durch eine katastrophale und reißerische Berichterstattung befeuert.
Richtig ist, es kann für jedes einzelne Flurstück völlig unterschiedlich ausfallen, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Einige Faktoren sind vom Finanzamt (Finanzministerium BW) vorgegeben und nur einer – nämlich der Hebesatz – kann von den Gemeinden selbst festgesetzt werden.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
Als Erstes wird der GRUNDSTEUERWERT (früher Einheitswert) ermittelt. Dieser ergibt sich, wenn man seine Grundstücksgröße (in qm) mit dem Bodenrichtwert (je nach Lage des Grundstückes unterschiedlich) multipliziert.
Als Zweites wird dieser Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl (Finanzamt) multipliziert. Dieser Wert nennt sich GRUNDSTEUERMESSBETRAG.
Ebendieser Grundsteuermessbetrag wird nun mit dem HEBESATZ der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist dann die zu entrichtende GRUNDSTEUER.
Beim Vergleichen mit anderen Grundsteuerzahlern bitte also unbedingt auf den Bodenrichtwert (kann im Internet unter BORIS BW abgefragt werden) achten. Durch den Bodenrichtwert können für zwei gleich große Grundstücke mit gleicher Bebauung in der gleichen Kommune unterschiedliche Grundsteuerbeträge anfallen.
Um also trotz neuer Voraussetzungen eine Mehrbelastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu vermeiden, wird der Hebesatz völlig neu festgelegt. Die Freien Wähler begrüßen den Gemeinderatsbeschluss, die Grundsteuer für das Jahr 2025 aufkommensneutral zu gestalten. Dies wird mit einem Hebesatz von 490 % für die Grundsteuer A bzw. 160 % für die Grundsteuer B erreicht.
Die Fraktion der Freien Wähler: Marie-Luise Frank, Claudia Schnepf, Patrick Wiedemann, Ulrike Wiedemann, Marion Ziadi, Markus Zieger
1. Vereinsvorsitzender
Patrick Wiedemann
Ubstadter Str. 58
76694 Forst
p.wiedemann.forst(at)
gmail.com
2. Vereinsvorsitzender
Christopher Lußberger
Landsberger Str. 7
76694 Forst
ch.lussberger(at)web.de